Die Zeit blieb im historischen Ortskern von Embrach stehen - vor etwa zweihundert Jahren. In einen Park mit uralten Baumen plätschert ein Brunnen, und mitten drin steht das Teatro Di Capua.
Im 18. Jahrhundert war das Teatro eine Garage: die Wagenscheune des Amtshauses Embrach. Die Familie Di Capua hat in liebevoller Handarbeit alles renoviert und neu gebaut. Von der in der Höhe verstellbaren Bühne bis zur Empore für die Zuschauer, von der modernen Soundanlage bis zur professionellen Beleuchtung. Mit den Di Capuas befreundete Künstler schufen Mosaike und Tonkunstwerke im Garten.
Die Akustik im Teatro ist hervorragend. Der Raum ist gross und barock, er bietet Platz für 130 Gäste. Die Kaffeehaus-Bestuhlung im Parterre ist ideal für kulinarische und kulturelle Veranstaltungen. In warmen Nächten gehen wir raus, stellen den Wein im Brunnen kalt und die Tische unter die Bäume. Die Apéros und Dinners in unserem Park sind unvergessliche Erlebnisse.
Das Teatro Di Capua hat eine eigene Bar. Und eine Küche für Caterings. Sie können im Teatro Geburtstage, Hochzeiten, Scheidungen und jedes andere private Fest feiern, und natürlich auch Firmenanlässe. Fragen Sie nach freien Daten.
Das Teatro Di Capua veranstaltet auch Theateraufführungen und Konzerte. Künstler, die hier auftreten, kommen aus der ganzen Welt. Und aus der Schweiz. Für Infos zum Programm tragen Sie sich bitte in unsere Mailing-Liste ein.
Wir würden uns freuen, Sie bald im Teatro Di Capua begrüssen zu dürfen.
Musik und Theater ob zeitgenössisch, lateinamerikanisch, Tango oder Klassik – haben es Dir angetan?
Dann engagiere Dich und unterstütze das Teatro Di Capua ideell oder finanziell. Zurzeit gelten die folgenden Mitgliederbeiträge:
Teile uns die Art der Mitgliedschaft und Deine Anschrift mit und du erhältst umgehend die neusten Informationen – wir freuen uns auf Dich als neues Mitglied!
Postkonto 85-309741-4
CH69 0900 0000 8530 9741 4
Förderverein Teatro Di Capua
8424 Embrach
Artikel 1: Name und Sitz
Unter dem Namen „Förderverein Teatro Di Capua“ besteht mit Sitz in Embrach eingemeinnütziger, konfessionell und parteipolitisch unabhängiger Verein (nachstehend„Verein“ genannt) im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches(ZGB).
Artikel 2: Zweck
Der Verein führt kulturelle Veranstaltungen durch. Hauptveranstaltungsort ist dasTeatro Di Capua, Oberdorfstrasse 16, 8424 Embrach. Er unternimmt alle dafürnotwendigen Schritte, bestimmt das Programm, lädt Künstler und Künstlerinnen ein,verhandelt Miet- und Leistungsverträge mit dem Teatro und Dritten. Zudem kümmerter sich um die Ausstattung des Veranstaltungslokals sowie um die Finanzierung derVorhaben.
Artikel 3: Mitgliedschaft
Als ordentliche Mitglieder im Verein mit Stimberechtigung werden natürliche undjuristische Personen aufgenommen. Mitglieder, Gönner und Gönnerinnen habengleiche Stimmberechtigung.
Artikel 4: Stimmberechtigung
Stimmberechtigtes Mitglied ist, wer den Mitgliederbeitrag für das betreffende Jahrbezahlt hat und/oder dem Vorstand angehört.
Artikel 5: Austritt
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch Verlust der Handlungsfähigkeit, durcheinfache Mitteilung des Mitglieds an den Vorstand oder durch Ausschluss. (DerVorstand kann Mitglieder aus dem Verein ausschliessen, wenn sie dem Vereinszweckentgegengehandelt haben oder den Mitgliederbeitrag nicht einbezahlt haben).
Artikel 6: Organe
Die Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung und Vorstand.
Artikel 7: Ordentliche Mitgliederversammlung
Die Mitglieder treten einmal pro Jahr im ersten Halbjahr zu einer ordentlichen Sitzungzusammen. Die Einladung und Traktandenliste ist den Mitgliedern mindestens zwanzigTagen vorher zuzustellen.
Artikel 8: Anträge
Anträge zu Handen der ordentlichen Mitgliederversammlung, die nicht Geschäfte derTraktandenliste betreffen, sind dem Vorstand mindestens zehn Tage vor derordentlichen Mitgliederversammlung einzureichen.
Artikel 9: Ausserordentliche Mitgliederversammlungen
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden statt auf Begehren des Vorstandesoder wenn ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt. Beschlüsse der Mitgliederversammlungwerden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst.
Artikel 10: Wahlen und Abstimmungen
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das Mehr der anwesenden stimmberechtigtenMitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Wahlenund Abstimmungen können auf Antrag und nach Zustimmung der Mehrheit derStimmberechtigten geheim durchgeführt werden.Für Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins ist eine Zweidrittelmehrheitder an Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
Artikel 11: Geschäfte der ordentlichen Mitgliederversammlung
Geschäfte der ordentlichen Mitgliederversammlung:
Die ordentlichen Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:
Artikel 12: Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindesten drei (Präsident·in, Aktuar·in, Kassier·in), maximal sieben Vereinsmitgliedern.
Artikel 13: Amtsdauer der Vorstandsmitglieder
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Artikel 14: Kontrollstelle (neu)
Wegen der geringen finanziellen Beträge braucht es gemäss ZGB keine Revisoren. DerVorstand wird die Buchhaltung der jährlichen Mitgliederversammlung präsentieren undum Decharge ersuchen. Sollte die Mitgliederversammlung die Buchhaltung nichtabnehmen, kann sie dem Vorstand die Decharge verweigern.
Artikel 15: Mitgliederbeitrag
Die Mitglieder sind zu einem jährlichen Mitgliederbeitrag verpflichtet. Dieser wird jedesJahr an der Mitgliederversammlung festgelegt.
Artikel 16: Mittel
Für die Erfüllung der Vereinsaufgaben stehen folgende Mittel zu Verfügung: MitgliederundGönnerbeiträge, Erträge aus dem Vereinsvermögen, Spenden und Legate, Erträgeaus Veranstaltungen.
Artikel 17: Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Artikel 18: Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Hierfür sindmindestens 2/3 aller anwesenden Mitglieder erforderlich. Ein allfällig verbleibendes Vermögen ist einem Verein mit ähnlicher Zielsetzung zu überweisen.
Artikel 19: Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 15. Mai 2023 angenommen und treten am 16. Mai 2023 in Kraft. (1. Revision der Originalstatuten vom 9.1.2013).
Für den Förderverein Teatro Di Capua, am 16. Mai 2023:
Der Präsident: Frank Beat Keller
Die Aktuarin: Claudia Fiechter